Im Namen des Volkes- Urteil vom 03.09.2013

Es folgt hier und heute die Darstellung, meine persönliche Interpretation, also,
meine unmaßgebliche persönliche Meinung, um mich nicht ununterbrochen zu wiederholen, gilt dies für meine gesamte Darstellung, wie auch meine dargestellten Verdächtigungen, Verdachtsmomente, lediglich meine Vermutung darlegen, zu dem Strafverfahren am 03.09.2013 vor dem Amtsgericht Perleberg unter dem Vorsitz "Richter" Weidemann, "Richter" am Amtsgericht


Az.: 23 Cs 3102 Js 4386/13 (131/13)! Der Vorfall vom 03.08.2012 Jobcenter Pritzwalk

Die Tatsachen um die es ging,
hier nachzulesen...., insbesondere den Absatz:
16.08.2012 17:09 Aus gegebenen Anlass, muss ich hier nochmals AUSDRÜCKLICH BETONEN, das es sich bei dem oberen Satz( .*), natürlich nur und ausschließlich, um eine GEFÜHLSREGUNG handelt, dies stellt auf keinen Fall mein Handeln oder mein für GUT erachten dar !!! Wir kriegen Sie nur über den Rechtsweg!!!
Denn nur auf diesen, beziehungsweise auf unseren Blog gegen diese, vermutlichen Verbrecher, wurde hier vermutlich ein Urteil gefällt, natürlich nur auf den oberen benannten Satz, ohne jedoch die Vorgeschichte überhaupt zu erwähnen und/oder diese zu beachten.

Urteilsrelevant ist aber defakto der Beginn ab hier nachzulesen....:
"Sicherlich gibt es noch tausende weiterer Fälle von Tod durch Hartz IV SGB II..."
und die weiterführenden Links.
Da es sich aber erschwerend auswirken sollte, das es sich hier um sogenannte Amtsträger handelt, siehe auch
§ 11 StgB Abs. 2, b, c, sowie Nr6, 8
ist hier vermutlich von erheblich mehr Straftaten durch die Exekutive aus zugehen.


Schon der Beginn, der Verhandlung stellte "vermutlich" den Straftatbestand des Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg , der Zeugenbeeinflussung und der Zeugenbedrohung, beziehungsweise der Nötigung dar.
Denn für mich, war die sogenannte "Belehrung" in Ihrer Art, der Maßen übertrieben, das ich hier von nichts anderem ausgehen oder vermuten kann.

Hierfür hat sich der Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg, auch besonders viel Zeit eingeräumt, um den, von mir benannten Zeugen und mir selbst, die
Folgen einer Falschaussage,
ich mutmaße mal die Folgen einer Aussage überhaupt und die offensichtlich vermutete angedachte und geplante Vereidigung der Zeugen und der daraus entstehende Straftatbestand der Falschaussage an Eides Statt, da es sich bei zwei Zeugen um meine Kinder handelte, diese hier gezielt in
Panik und Angst
versetzt hat!


Natürlich ganz entsprechend seinem vermutlich geleistetem Eid:
§ 38  DRiG Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
und:
§ 39 DRiG Wahrung der Unabhängigkeit
Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß
das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
und vermutlich unter Mißachtung
des Artikel 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Dies verfolgte vermutlich den einzigen Zweck,
jede Aussage
die definitiv die Lügenmärchen Der Zeugen Viehweg und Dittert (Jobcenter Pritzwalk) ins wanken gebracht hätten, um jeden Preis
zu verhindern
.
Was nun, da auch ich nur ein Vater bin und ich meine Kinder natürlich liebe und ich diesen Vorgang, die vermutliche vorsätzliche Rechtsbeugung des Richter´s Weidemann am Amtsgericht Perleberg und
der Staatsanwältin, (einem Lehrling) (Staatsanwaltschaft Neuruppin)
erkannte und daher meines Erachtens nach die einzig richtige Entscheidung fällen musste, nämlich meiner Frau und meinen beiden Söhnen, hier die Verweigerung der Aussagen anzuraten nur in betracht kam, um diese, der vermutlichen erheblichen Gefahr, die hier vermutlich auch geplant war zu entziehen.
Der Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg hat schon hier vermutlich den Straftatbestand des
§ 81 StgB Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt


1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
 
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

erfüllt!


Und wie ich weiter vermute, noch so einiges mehr!

Der Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg, versuchte vermutlich eigentlich schon vor Beginn der "Verhandlung", mir mit aller drängenden Gewalt einzureden,
es wäre für mich besser, meinen
Einspruch gegen den (STASI-) Strafbefehl
doch zurückzunehmen und
das er hier die Taten sehr ernst nehmen würde und hier Ihm die beantragte Strafe schon zu wenig gewesen sei,

was ich definitiv verneinte mit den Worten, ich habe keine Straftat begangen, sondern mich gegen solche zur Wehr gesetzt und werde eine Verurteilung auch nicht hinnehmen.

Ich vermute ganz stark das es in dieser Verhandlung auch nur ganz am Rande um die Tatvorwürfe ging, ich vermute es geht vielmehr um diesen Blog überhaupt, es ist vermutlich hauptsächlich unerwünscht, das die vermutlichen Verbrechen und die vermutlichen Verbrecher öffentlich bekannt und hierdurch die "Wiederwahl" der CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne erheblich gefährdet sein mögen. NUR MEINE VERMUTUNG,
auf jeden Fall aber vermutlich nur mein Maul stopfen soll!

Die Aussagen der Zeugen Viehweg und Dittert (Jobcenter Pritzwalk) waren vermutlich, in zusammenarbeit  mit der Staatsanwaltschaft und vermutlich des Richter´s Weidemann am Amtsgericht Perleberg, sehr gut einstudiert, auf meine Aussagen zum Tatgeschehen könne man sich nicht mehr errinnern!
Natürlich auch nicht daran, das ich ja eigentlich, zwar laut und unhöflich meine mir garantierten Grundrechte gefordert habe!

Bei dem Zeugen Viehweg (Jobcenter Pritzwalk), habe ich auf eine Befragung durch mich selbst, verzichtet, war eh überflüssig.
Die Zeugin Dittert (Jobcenter Pritzwalk), habe ich dann doch befragt,
Frage 1:
Ist Ihnen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 bekannt, oder sagt Ihnen das irgend etwas?

Worauf ich nur barsch hörte:
welches Az.
Von wem nun diese Anweisung kam kann ich nur vermuten, dem Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg.

Nun gut, ich benannte nun das, die Az, nämlich
Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09 -

Antwort:
Nein.
Nun gut dachte ich mir, das eigentlich reiche ja schon um die Innkompetenz überhaupt offen zu legen.
Frage 2:
Sagt Ihnen der § 9 SGB X irgend etwas?

Antwort:
ein piepsiges, nicht zu verstehendes gestammel und ich meine irgendwas von
Bedürftigkeit gehört zu haben, letztendlich
Nein.
Ich hatte wenigstens hier nun erwartet das ich folgende Antwort erhalten würde:

§ 9 SGB X
betrifft
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.


Aber, weit gefehlt, sicher ist nur eines, nämlich die Tatsache das die Entscheidungen über die Zerstörung von Menschen und Existenzen und auch Menschenleben, in den Händen einer Brillenverkäuferin zu liegen scheint, denn die Antworten dürften vermutlich beweisen das hier eine fachliche Kompetenz in der gänze fehlt!
Die ungültigen Rechtsvorschriften, ergeben sich aus:
Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG(Zitiergebot) i.V.m. Art. 82 Abs. 1 GG
Auch die Tatsache, nach Angabe der Zeugin Dittert (Jobcenter Pritzwalk) diesen Job seit 21 Jahren auszuüben, kann hier vermutlich auch nur beweisen das ein Mensch vom täglichen Kaffeetrinken nicht viel mehr lernen kann.
Ich vermute mal das dies nach erfolgreicher Staasitätigkeit, vermutlich IM ????, die einzigste Möglichkeit darstellte um die ganzen Privilegien nicht zu verlieren, natürlich kann ich dies nur VERMUTEN.

Mir wiederum sagt das eigentlich alles!

Wer weiß, welche Staasiakten und ehemalige erfolgreich tätige IM´s es noch in den Staatsdienst geschaft und gezogen hat???
Hier wäre eine Offenlegung der Akten, der bekannt gewordenen IM´s zwingend geboten, denke zumindest ich!

Auch der Hinweis auf den Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG(Zitiergebot) und ist somit nicht gemäß Art. 82 Abs. 1 GG nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommen...

hat hier leider keinerlei Einfluss gehabt.

Vermutlich ist für den Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg dieses nur Makulatur und stellt vermutlich eine unnötige Behinderung von Amtsträgern und auch seiner wenigkeit dar. (meine Meinung)
Auch dies kann ich natürlich nur vermuten!

Mit dem heutigen Tage habe ich gegen das Urteil des Richter Weidemann am Amtsgericht Perleberg natürlich Berufung eingelegt
und mir auch weitere rechtliche Schritte vorbehalten!
unter anderem natürlich auch die Strafanzeige wegen des
§ 81 StgB Hochverrat gegen den Bund

Mein Gefühl, am Ende dieser "Verhandlung", meine unmaßgebliche Meinung,
am liebsten hätte man gegen mich:
Im Namen des Volkes ein Todesurteil gefällt


Nur als Hinweis gedacht, ich befürchte sehr wohl weitere Repressialien seitens der sogenannten Exekutive,
dieses Staates und des Jobcenters,
sollte als demnächst von mir nichts mehr zu lesen sein so hat die Exikutive weiteren Hochverrat begangen!

Letzte Änderungen

Deutschland im Spätherbst (hartz-anarchist, 08.Feb 14, 13:51)

Im Namen des Volkes- Urteil vom... (hartz-anarchist, 04.Sep 13, 19:08)

In Deutschland herrscht wieder... (hartz-anarchist, 26.Jun 13, 13:35)

Angriff auf unser Grundgesetz (hartz-anarchist, 23.Jun 13, 15:43)

Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen... (hartz-anarchist, 23.Jun 13, 15:42)